Häufig gestellte Fragen
Werden nur Senioren betreut?
Nein. Auch, wir betreuen Menschen aller Altersgruppen.
Welche Abrechnungsmöglichkeiten gibt es?
Die Kosten für meine Unterstützung können – je nach Situation – ganz oder teilweise von der Pflegekasse übernommen werden. Dafür stehen unter anderem folgende Budgets zur Verfügung:
-
Betreuung nach §45b SGB XI (Entlastungsbetrag)
-
Verhinderungspflege (bei Ausfall der pflegenden Angehörigen)
Ich bin ein staatlich anerkannter Betreuungsdienst
Wir sind beim Landesamt für Pflege offiziell gelistet. Das bedeutet: Unsere Leistungen sind ab Pflegegrad 1 förderfähig und können von der Pflegekasse bezuschusst oder vollständig übernommen werden.
Welche Pflegeleistungen stehen mir zu?
Pflegeleistungen ab 01.07.2025
Pflegegrad
|
Pflegegeld
|
Pflegesachleistung
|
Entlastungsbetrag
|
---|---|---|---|
1
|
–
|
–
|
131 €/Monat
|
2
|
347 €
|
796 €
|
131 €/Monat
|
3
|
599 €
|
1.497 €
|
131 €/Monat
|
4
|
800 €
|
1.859 €
|
131 €/Monat
|
5
|
990 €
|
2.299 €
|
131 €/Monat
|
Hinweis: Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Er kann z. B. für Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe eingesetzt werden.
Welche Zuschüsse & Zusatzleistungen kann ich in Anspruch nehmen?
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (neu ab 01.07.2025):
-
Jährlich bis zu 3.539 € kombinierbar (für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege)
-
Bei Ausfall oder Urlaub der Pflegeperson
-
Bis zu 8 Wochen Ersatzpflege, inkl. Pflegegeldfortzahlung zur Hälfte
Weitere Leistungen:
-
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42 €/Monat
-
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.000 € einmalig (z. B. Badumbau, Treppenlift)
-
Tages- und Nachtpflege:
-
PG 2: 721 €
-
PG 3: 1.357 €
-
PG 4: 1.685 €
-
PG 5: 2.085 €
-
Für wen sind unsere Leistungen gedacht?
-
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1
-
Menschen, die im Alltag Unterstützung benötigen
-
Angehörige, die Entlastung wünschen
-
Senioren mit Haustieren – wir kümmern uns auch darum!