Häufig gestellte Fragen

Werden nur Senioren betreut?

Nein. Auch, wir betreuen Menschen aller Altersgruppen.

Welche Abrechnungsmöglichkeiten gibt es?

Die Kosten für meine Unterstützung können – je nach Situation – ganz oder teilweise von der Pflegekasse übernommen werden. Dafür stehen unter anderem folgende Budgets zur Verfügung:

  1. Betreuung nach §45b SGB XI (Entlastungsbetrag)

  2. Verhinderungspflege (bei Ausfall der pflegenden Angehörigen)

Ich bin ein staatlich anerkannter Betreuungsdienst

Wir sind beim Landesamt für Pflege offiziell gelistet. Das bedeutet: Unsere Leistungen sind ab Pflegegrad 1 förderfähig und können von der Pflegekasse bezuschusst oder vollständig übernommen werden.

Welche Pflegeleistungen stehen mir zu?

Pflegeleistungen ab 01.07.2025

Pflegegrad
Pflegegeld
Pflegesachleistung
Entlastungsbetrag
1
131 €/Monat
2
347 €
796 €
131 €/Monat
3
599 €
1.497 €
131 €/Monat
4
800 €
1.859 €
131 €/Monat
5
990 €
2.299 €
131 €/Monat
Hinweis: Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Er kann z. B. für Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe eingesetzt werden.

Welche Zuschüsse & Zusatzleistungen kann ich in Anspruch nehmen?

Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (neu ab 01.07.2025):
  • Jährlich bis zu 3.539 € kombinierbar (für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege)
  • Bei Ausfall oder Urlaub der Pflegeperson
  • Bis zu 8 Wochen Ersatzpflege, inkl. Pflegegeldfortzahlung zur Hälfte
Weitere Leistungen:
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42 €/Monat
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.000 € einmalig (z. B. Badumbau, Treppenlift)
  • Tages- und Nachtpflege:
    • PG 2: 721 €
    • PG 3: 1.357 €
    • PG 4: 1.685 €
    • PG 5: 2.085 €

Für wen sind unsere Leistungen gedacht?

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1
  • Menschen, die im Alltag Unterstützung benötigen
  • Angehörige, die Entlastung wünschen
  • Senioren mit Haustieren – wir kümmern uns auch darum!